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Hausarztmodelle
Sie verpflichten sich, zunächst immer Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin zu konsultieren. Diese/r ist Ihre erste Ansprechperson und Koordinator/in für alle medizinischen Belange (außer in Notfällen sowie bei Konsultationen mit Augenärzten, Zahnärzten und Gynäkologen). Sie/Er entscheidet, ob die Behandlung selbst durchgeführt werden kann oder ob die Hinzuziehung eines Spezialarztes oder einer Spezialärztin erforderlich ist.

Wechsel vom Hausarztmodell Regiomed zu Medcasa
Ab dem Jahr 2025 haben Sie die Möglichkeit, in das Hausarztmodell Medcasa zu wechseln. Mit diesem Wechsel profitieren Sie von attraktiveren Prämien. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt bleibt weiterhin Ihre erste Anlaufstelle. Bei Überweisungen an einen Spezialarzt wird Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt elektronisch angefragt, ob er oder sie über die Behandlungen informiert wurde.

So entfällt für Sie das Einreichen einer schriftlichen Hausarztüberweisung.

Wenn Sie den Modellwechsel wünschen, senden Sie uns bitte Ihre schriftliche Mitteilung mit Unterschrift bis zum 31.12.2024 (Eingang KKSt).

Sanmed24 (Vorgängige telefonische Beratung)
Vor jedem Arztbesuch müssen Sie telefonisch den medizinischen Ratgeber Medgate konsultieren (außer in Notfällen sowie bei Konsultationen mit Augenärzten, Zahnärzten und Gynäkologen). Medgate ist sieben Tage die Woche, rund um die Uhr erreichbar.


Ausschluss der Unfalldeckung
Gemäß dem Unfallversicherungsgesetz ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle zu versichern, sofern Sie mindestens acht Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Wenn Sie uns bestätigen, dass Sie bereits gegen diese Unfälle versichert sind, können wir die Unfalldeckung ausschließen und gewähren Ihnen dafür einen Prämienrabatt.


Wahl einer höheren Franchise
In der ordentlichen Versicherung beträgt die Franchise für Erwachsene 300 Franken, während Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) keine Franchise zahlen. Sie haben die Möglichkeit, eine höhere Franchise zu wählen, wodurch sich Ihre Prämien verringern. Für Erwachsene stehen die Franchisebeträge von 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken zur Verfügung. Für Kinder können Sie zwischen 100, 200, 300, 400, 500 und 600 Franken wählen. Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, alle Wahlfranchisen anzubieten.


Inkontinenzmaterial beziehen über unseren Partner Attends
Mit mehr als 45 Jahren Erfahrung in der Inkontinenzversorgung bietet unser Partner Attends eine breite Auswahl an qualitativ hochwertigen Hygieneprodukten für optimalen und komfortablen Schutz. Mit einer direkten Bestellung bei Attends sparen KKSt-Versicherte nicht nur den Gang zur Apotheke oder zum Grossverteiler, sondern profitieren zudem von vielen weiteren Serviceleistungen.

Attends Beratungsgutschein und Verordnungsformular
www.attends.ch


Familienrabatt
Wenn eine erwachsene Person und mindestens zwei Kinder bei uns eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, gewähren wir auf den Versicherungsdeckungen Vario, Vario Plus, Hospital und Natural einen Rabatt für die Kinder.


Skonto
Wenn Sie den Zahlungsmodus halbjährlich oder jährlich wählen, gewähren wir Ihnen den folgenden Skonto:

Halbjährlich: 0,5 %
Jährlich: 1 %


Sistierung der Krankenversicherung bei längerer Dienstpflicht
Wenn Sie mehr als 60 aufeinanderfolgende Tage Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, können Sie die obligatorische Krankenpflegeversicherung sistieren, da Sie während dieser Zeit durch die Militärversicherung versichert sind. Die zuständigen Behörden informieren die dienstleistenden Personen über das Verfahren.


Kontakt

Krankenkasse Steffisburg
Unterdorfstrasse 37
Postfach 138 
CH-3612 Steffisburg

Tel. +41 (0)33 439 40 20

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