Gesundheitsrechtsschutz-Versicherung
Damit Sie als Kunde nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen
Medizinische Fehlbehandlungen kommen auch in einem qualitativ hochstehenden Gesundheitswesen vor – oft mit schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Personen. Diese werden von Leistungserbringern nur allzu oft unter den Tisch gewischt. Zu gross ist die Angst vor Haftpflichtforderungen oder der Verlust an Ansehen beim Eingeständnis eines Fehlers. Sich gegen medizinische Fehlbehandlungen zur Wehr zu setzen, ist für Laien oft ein Ding der Unmöglichkeit.
Bei einer Gesundheitsschädigung sind folgende Rechtsfälle versichert:
Haftpflichtrechtliche Streitigkeiten mit Leistungserbringern*
Haftpflichtrechtliche Streitigkeiten gegenüber dem Verursacher*
Versicherungsrechtliche Streitigkeiten*
Träger der Gesundheitsrechtsschutz-Versicherung ist die Coop Rechtsschutz AG. Sie hilft betroffenen Personen, zu ihrem Recht zu kommen. Für den Versicherungsabschluss ist keine Gesundheitsdeklaration erforderlich. In einer Hauptpolice können alle Familienmitglieder mitversichert werden und das zum Preis von CHF 2.50 pro Monat (Einzelperson CHF 1.50).
Ihre Vorteile:
Wir nehmen Ihre rechtlichen Interessen und die Bearbeitung der Rechtsschutzfälle durch den Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz AG wahr.
Zudem erfolgt eine Bezahlung bis maximal 300‘000 Franken (ausserhalb Europas 150‘000 Franken) pro Rechtsfall für folgende Angelegenheiten:
entstandene Kosten beigezogener Rechtsanwälte
die Kosten von Expertisen
die zu Lasten der versicherten Person gehenden Verfahrens- und Gerichtskosten
die der versicherten Person auferlegten Parteientschädigung an die Gegenpartei
*es gelten die Formulierungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen