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Komplementäre Therapieformen durch den Arzt

Die Zusatzversicherung «Natural» bezweckt, den Versicherten zusätzlich zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung spezifische Leistungen zu gewähren.
Zudem werden 80% bis maximal CHF 1'500.- pro Kalenderjahr an limitierte Arzneimittel und nicht-pflichtige Medikamente im Rahmen der genannten Behandlungen vergütet. Massgebend sind die gültigen Zusatzbedingungen (ZB).

Kostenübernahme bei ambulanten, komplementären Therapien durch einen anerkannten Arzt:

a) Antrophsophische Medizin

b) Homöopathie

c) Phytotherapie

d) Traditionelle Chinesische Medizin

e) Neuraltherapie


Damit aus der Zusatzversicherung Natural eine Kostenübernahme gewährt werden kann, muss die Therapie durch einen anerkannten Arzt mit Zusatzausbildung durchgeführt werden.

Von 2012 bis 2017 werden die vier Heilmethoden (a-d) unter bestimmten Bedingungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet. Bezahlt werden Leistungen von Ärztinnen und Ärzten, die über eine entsprechende Weiterbildung für die genannten Therapiemethoden verfügen.

Per 1. August 2017 wurden die komplementärmedizinischen Behandlungen (a-d) definitiv in der Krankenpflege-Leistungsverordnung Anhang 1 aufgenommen und somit weiterhin von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen, sofern die Leistungen von einem Arzt oder einer Ärztin mit entsprechender Weiterbildung erbracht wurden.

Kontakt

Krankenkasse Steffisburg
Unterdorfstrasse 37
Postfach 138 
CH-3612 Steffisburg

Tel. +41 (0)33 439 40 20

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